Schulabschlüsse und Ausbildungsgang

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Als allgemeinbildendes Abendgymnasium ist unsere Hauptaufgabe die Vorbereitung der Schüler*innen auf das Abitur (die Allgemeine Hochschulreife). Das Abitur, das Sie bei uns ablegen, ist dem Abitur eines jeden anderen Gymnasiums gleichgestellt. Es berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesamte Ausbildungszeit erstreckt sich über vier Schuljahre:

Erstes Jahr: 
Zweites Jahr:
Drittes und viertes Jahr:
  Vorkurs = Klasse 10
Einführungsphase = Klasse 11
Kursstufe = Klasse 12 und 13


Auf diesem Weg können Sie folgende Abschlüsse erlangen:

  • Mittlerer Bildungsabschluss (falls dieser noch nicht vorliegt) nach Klasse 11,
  • Allgemeine Fachhochschulreife nach Klasse 12,
  • Abitur nach Klasse 13

Aufnahmekriterien:

Bei Vorliegen der Mittleren Reife ist unter bestimmten Voraussetzungen der Einstieg zum 1. Februar in das zweite Halbjahr des Vorkurses (Klasse 10) oder in die Einführungsphase (Klasse 11) möglich. Das bedeutet eine Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer um ein halbes bzw. ein ganzes Schuljahr.

Davon unabhängig gelten folgende Aufnahmekriterien:
  • Mindestalter 18 Jahre,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
    oder
  • eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit (Nachweis ist erforderlich)
  • Erziehungszeiten, Wehr- bzw. Ersatzdienstzeiten sowie Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst können angerechnet werden, ebenso Zeiten der Arbeitslosigkeit (Nachweis ist erforderlich)

Zum Wesen einer Abendschule gehört es, dass für die Schüler*innen grundsätzlich die Verpflichtung zur Berufstätigkeit besteht. Diese Verpflichtung entfällt ab dem zweiten Halbjahr der Kursstufe. Die individuellen Voraussetzungen klären wir sehr gern mit Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch.

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